Msgr. Dr. Hermes eröffnet die Sitzung mit dem ökumenischen Friedensgebet anlässlich des ersten Jahrestags des Kriegsbeginns in der Ukraine und gedenkt des im Dezember 2022 verstorbenen SDR-Mitglieds Manfred Feurer aus der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Nordwest.
Wahlen
Laut Ortssatzung sind für alle Vertreter/innen der kategorialen Seelsorgebereiche, der kirchlichen Einrichtungen, Verbände und Organisationen Stellvertreter zu wählen. Alle drei zur Wahl stehenden Kandidatinnen – Fr. Gruß (SkF), Fr. Wimmer (Gymnasium St. Agnes) und Sr. M. Vera Perzi (Gefängnisseelsorge) – werden einstimmig gewählt.
Nach Ausscheiden von Fr. Uta-Micaela Dürig wird der vakante Sitz im Caritasrat des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. entsprechend der Satzung des CVS durch Wahl im SDR neu besetzt. Dr. med. Miller, Präsident der Landesärztekammer, wird einstimmig als Nachfolger im Amt gewählt.
Bauvorhaben, Standortentwicklungen und neue, „grüne“ Bauordnung
Die SDR-Mitglieder genehmigen die Sanierung des KiFaZ Arche Noah mit einem Gesamtbudget von rd. 2,4 Mio. €. sowie die Sanierung der Wohnungen des Stadtdekanats im Gebäude Parkstraße 18 in Höhe von 445.000 €.
Das Gremium trifft die Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Standortentwicklung in der GKG Stuttgart-Madonna. Das Bedarfsanerkennungsverfahren kann eingeleitet werden.
Der Stadtdekanatsrat stimmt den Eckdaten des Mietvertrags bgzl. Höhe und Dauer für eine neue 4-gruppige Kindertagesstätte in der Steinbuttstraße 51 (St. Johannes Maria Vianney) zwischen Katholischem Stadtdekanat Stuttgart und der Caritas Stiftung zu.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Umgestaltung und Sanierung der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt wird mit Gesamtkosten von max. 3.585.000 € genehmigt.
Der Umweltbeauftragte Herr Hager stellt die neue Bauordnung der Diözese vor.
Gewaltschutzkonzept des Katholischen Stadtdekanats Stuttgart
Das 2019 im Stadtdekanat in Kraft gesetzte institutionelle Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch wurde aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben überarbeitet und zu einem „Gewaltschutzkonzept“ erweitert. Der Stadtdekanatsrat beschließt dieses Gewaltschutzkonzept, das für das Katholische Stadtdekanat Stuttgart sowie alle unselbständigen Einrichtungen, Organisationen und Untergliederungen des Katholischen Stadtdekanats Stuttgart, die unter der Aufsicht des Stadtdekans stehen, gilt, die kein eigenes Schutzkonzept entwickeln.
Hospiz St. Martin / TrauerZentrum
Das Konzept der Profilstelle Trauerpastoral innerhalb des TrauerZentrums sowie der geänderte Stellenplan des Hospizes St. Martin werden beschlossen.