Beerdigung und Trauerfeier

Abschied in Hoffnung 

Als Christen glauben wir, dass durch Jesu Tod und Auferstehung unser Leben am Ende nicht ins Nichts fällt. Der Glaube besagt vielmehr, dass das, was wir als einmalige Person und von Gott geliebter Mensch sind, bewahrt und gehalten wird in der Liebe Gottes, auch über den leiblichen Tod hinaus. Die christliche Trauerfeier als Feier der Verabschiedung eines verstorbenen Menschen bringt diese Hoffnung zum Ausdruck. Die Rituale und Gebete helfen, würdig und angemessen Abschied zu nehmen und in aller Trauer Halt und Hoffnung zu finden.

Vorsorge treffen

Es ist gut, für den eigenen Tod Vorsorge zu treffen, organisatorisch, aber auch geistlich und menschlich. Denn niemand von uns weiß, wann es soweit ist. Auch zu Lebzeiten sollte man nicht zu lange warten, um Angelegenheiten ins Reine zu bringen, mit sich selbst, mit Gott und mit anderen. Wenn darüber hinaus über eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament Vorkehrungen getroffen werden und dokumentiert ist, was im Fall des Todes zu tun ist, haben es die Angehörigen leichter, den Abschied möglichst im Sinn der verstorbenen Person zu gestalten.

© Heinz Heiss
Hospiz

Ein Ort für Trauernde

Im Hospiz St. Martin in Degerloch verbringen schwerstkranke Menschen ihre letzten Monate oder Tage. Stationäre und ambulante Sterbebegleitung zählen zu den ureigensten Aufgaben des Hospizes. Das Hospiz ist aber immer auch eine Anlaufstelle für Menschen in Trauer, die Unterstützung in ihrer schweren Lebenslage suchen. Es ist ein Ort, an dem Trauernde Menschen finden, die sich in derselben Situation befinden und mit denen sie sich in einem geschütztem Rahmen austauschen können. Im Hospiz haben Trauer und Trauerbegleitung ihren festen Platz.

Hospiz

Den Willen achten

Bei einem Sterbefall ist der Wille der verstorbenen Person zu achten. Wer Mitglied der Kirche war, hat deshalb ein Recht darauf, eine kirchliche Trauerfeier zu erhalten. Im Gespräch mit den Angehörigen muss das Bestattungsunternehmen deshalb darauf achten, dass die zuständige Kirchengemeinde verständigt wird. In der Regel haben die Pfarrämter Notfallnummern oder feste Pläne, sodass kurzfristig ein Termin für die Trauerfeier vereinbart werden kann, die außer von Geistlichen auch von Gemeindereferenten, Pastoralreferenten oder anderen dafür ausgebildeten Seelsorgerinnen und Seelsorgern gehalten werden kann. Die Trauerfeier findet meist in der Trauerhalle des Friedhofs oder auch in der Kirche statt. Die Gestaltung besprechen die Angehörigen mit dem Seelsorgenden, der die Trauerfeier hält.

Ihr seid jetzt traurig, aber ich werde euch wiedersehen. Dann wird euer Herz sich freuen, und eure Freude wird euch niemand nehmen.

(Johannes 16, 22)

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