Das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg sieht an zwei kirchlichen Feiertagen ein Tanzverbot vor: am Karfreitag und am Totensonntag. Zwei Tage im Jahr, an denen nicht getanzt werden darf. Allerdings lässt das Feiertagsgesetz in Verbindung mit der Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit Ausnahmen zu. Darauf setzt die Giordano Bruno Stiftung jedes Jahr aufs Neue und macht aus einer Tanzveranstaltung ein politisches Statement, das die Abschaffung des stillen Feiertags und die Trennung von Kirche und Staat fordert. Eine Tanzveranstaltung wird als weltanschauliches Bekenntnis inszeniert.
Weltanschauliche Inszenierung einer Tanzveranstaltung
Bisher wurde in Stuttgart an einem Ort weltanschaulich motiviert getanzt, in diesem Jahr ist der Antrag der Stiftung auf eine Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Stuttgart deutlich weitreichender formuliert. „Was wir sehen ist der Versuch eine pauschale Ausnahmegenehmigung zu erwirken, so dass an verschiedenen Orten in der Stadt unter demselben Label getanzt werden kann. Was das heißt, ist klar: Jedes Jahr ein bisschen mehr Tanz und auf lange Sicht wird damit die Ausnahme zum Normalfall gemacht. Diese systematische Ausweitung aber widerspricht dem Karfreitag und dem damit verbundenen Gedenken an Leid und Tod Jesu und natürlich auch dem Feiertagsgesetz“, so der Stuttgarter Stadtdekan. Mit dem Konstrukt eines Veranstalters und gegebenenfalls mehreren Diskotheken bzw. Clubs als Mitveranstalter werde hier der Versuch unternommen, den Feiertag auszuhöhlen.
Stadtdekan lehnt pauschale Ausnahmegenehmigung ab
Die katholische wie die evangelische Kirche haben ihr Recht auf Anhörung wahrgenommen. „Das Anhörungsverfahren gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge einzubringen. Wichtig ist für uns, dass die Stadt keine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt, sondern wir als Kirchen bei jeder am Karfreitag geplanten Veranstaltung auch in Zukunft angehört werden“, sagt Johannes Reich, der Geschäftsführer des Katholischen Stadtdekanats in Stuttgart, der für die katholische Kirche die Stellungnahmen an die Stadt Stuttgart eingereicht hat. Für Stadtdekan Christian Hermes ist klar: „Eine pauschale Ausnahmegenehmigung werden wir als katholische Kirche nicht hinnehmen. Auch wenn die Zahl der Kirchenmitglieder zurückgeht, kommen am Karfreitag in Stuttgart an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten noch immer viele Tausend Menschen zusammen und gedenken des Leidensweges Christi. Die Menschwerdung Gottes, der Tod des Gottessohnes und seine Auferstehung sind die Grundlagen unseres christlichen Glaubens.“
Karmetten, Prozessionen und Kreuzwege am Karfreitag
Zum Gedenken an den Leidensweg Jesu gehören die Kreuzwege und die Kreuzwegandachten in den Kirchen und die Karfreitagsprozessionen außerhalb der Kirchen. Seit dem Mittelalter werden die Karfreitagsgottesdienste am Nachmittag gefeiert, da die Todesstunde Jesu nach den Evangelien um 15 Uhr eingetreten ist. Viele Gemeinden laden deshalb um 15 Uhr zur Karmette. Angeboten werden aber auch Karfreitagsgottesdienste am Morgen und in den Abendstunden. Einn Übersicht finden Sie in unserem Gottesdienstfinder.