Das Foto zeigt eine Gruppe von Diözesanrätinnen und -räten gemeinsam mit Bischof Klaus Krämer im Freien © Diözese Rottenburg Stuttgart

Wie der diözesane Prozess in Stuttgart umgesetzt wird

Gemeinden sind zur Mitwirkung aufgerufen

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat mit Kirche der Zukunft einen tiefgreifenden Veränderungsprozess angestoßen. Hintergrund sind die stetig sinkenden Mitgliederzahlen, die zurückgehenden Kirchensteuermittel und immer weniger Menschen, die sich für pastorale Berufe entscheiden. Der Diözesanrat und Bischof Klaus Krämer haben im November 2025 einen Rahmen für die “Kirche der Zukunft” beschlossen. Jetzt sind auch die Stuttgarter Kirchengemeinde- und Pastoralräte gefragt, die bis 15. April 2026 ihre Vorschläge für konkrete Raumschaften abgeben sollen. Über diese Vorschläge aus dem Beteiligungsprozess wird der Stadtdekanatsrat am 21. April 2026 beraten. Anschließend wird der Stuttgarter Vorschlag an die Diözesanleitung weitergegeben.

Der Diözesanrat und Bischof Klaus Krämer haben im November 2025 folgenden Rahmen beschlossen: Entstehen sollen in der gesamten Diözese 50 bis 80 neue so genannte Raumschaften, die auf dem Weg der Union gegründet werden sollen. Rein rechnerisch ergibt dies für Stuttgart einen Zielkorridor für Stuttgart 2,1 bis 3,3 neue „Raumschaften“ (für 42 Kirchengemeinden bei 80/1020 Kirchengemeinden in der Diözese). Wichtig ist der Diözesanleitung, dass die neuen Raumschaften pastoral sinnvoll „funktionieren“ und Akzeptanz finden. Alle Stuttgarter Kirchengemeinde- und Pastoralräte sind jetzt aufgefordert, bis 15. April 2026 zu beraten und ihren Vorschlag über eine Online-Abfrage an das Stadtdekanat abzugeben. Die Stuttgarter Steuerungsgruppe hat vier Optionen zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. 

Stuttgarter Vorschlag geht bis 3. Mai an Diözese 

Die Vorschläge aus den Stuttgarter Kirchengemeinde- und Pastoralräten werden nach dem 15. April zusammengetragen und dann am Dienstag, 21. April im Stadtdekanatsrat beraten. Die Steuerungsgruppe wird im Anschluss das Stuttgarter Vorschlag an die Diözesanleitung übermitteln. Über die künftigen Raumschaften entscheiden wird der Diözesanrat gemeinsam mit dem Bischof. 

Ein erster Vorschlag für die neuen Raumschaften in der Diözese wird ab Juni 2026 in verschiedenen diözesanen Gremien geprüft und abgestimmt. Auch der Diözesanrat wird sich damit befassen und in seiner Sitzung Ende November 2026 sein Votum abgeben. Die Entscheidung über die neue diözesane Landkarte trifft Bischof Krämer im Dezember 2026. Ab 2027 beginnt die Phase, in der sich die Kirchengemeinden auf Grundlage einer gemeinsamen Gründungsvereinbarung zusammenschließen. Gegründet werden sollen die neuen Raumschaften bis 2030. Die nächste Kirchengemeinderatswahlen sollen bereits in den neuen Strukturen stattfinden.

Mehr Informationen zu den diözesanen Entwicklungsprozessen finden Sie auf der Homepage Kirche der Zukunft  und der Webseite zur  Seelsorge in neuen Strukturen. 

In folgendem Video werden alle Veränderungen verständlich erklärt.  

Zu den häufigsten Fragen und Antworten gelangen Sie hier 

Mehr über mögliche künftige Leitungsmodelle erfahren Sie in folgendem Video

 

Mögliche Raumschaften für Stuttgart

Für Stuttgart gibt es angesichts des Zielkorridors von 2,1 bis 3,3 Raumschaften vier Optionen, die wir im Folgenden kurz vorstellen. Unterhalb dieser rechtlichen Raumschaften wird es selbstverständlich pastorale Orte geben, die nahe bei den Menschen sind, in denen Kirche vor Ort lebendig bleibt.

Vier Raumschaften

Vier Raumschaften bzw. neue Kirchengemeinden als Rechtskörperschaften im Stadtdekanat (als Dekanat und Gesamtkirchengemeinde): Die Option für vier „Raumschaften“ bzw. neue Kirchengemeinden kann an die Zeit erinnern, in der Stuttgart in vier Dekanate (Stuttgart-Mitte, Stutt-gart-Bad Cannstatt, Stuttgart-Filder und Stuttgart-Nord) gegliedert war. An diese Ordnung dürften sich noch viele erinnern. Eine Gliederung in vier „Raumschaften“ könnte sich an damals bewährten Verbindungen orientieren, aber auch ganz neue Zuordnungen vorsehen, wenn dies inzwischen pastoral sinnvoll erscheint. Die vier Raumschaften liegen allerdings über dem Korridor, den die Diözese vorgegeben hat. Die Diözese muss die Raumschaften genehmigen. 

Drei Raumschaften

Drei Raumschaften bzw. neue Kirchengemeinden als Rechtskörperschaften im Stadtdekanat (als Dekanat und Gesamtkirchengemeinde): Historisch gibt es für eine pastorale Dreiteilung des Stadtgebiets kein Vorbild. 

Zwei Raumschaften

Zwei Raumschaften bzw. neue Kirchengemeinden als Rechtskörperschaften im Stadtdekanat (als Dekanat und Gesamtkirchengemeinde): Die Stuttgarter Kirchengemeinden zu zwei „Raumschaften“ zusammenzuschließen könnte an die historische Zweigliedrigkeit der von 1964 bis 1994 bestehenden Dekanatsgebiete von Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Bad Cannstatt erinnern. 

Eine Raumschaft

Eine Raumschaft bzw. neue Kirchengemeinde als Rechtskörperschaft in Identität mit dem Stadtdekanat: Wenn alle Stuttgarter Kirchengemeinden sich in eine einzige „Raumschaft“ vereinigen würden, wäre das Stadtdekanat als Gesamtkirchengemeinde hinfällig. Der Zusammenschluss in einer Körperschaft würde an die bewährte gemeinsame Körperschaft des Stadtdekanats mit einer gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung sowie mit erfahrenen und bewährten Gremienstrukturen und bewährter Verantwortung für die Katholische Kirche in der Gesamtstadt anknüpfen. Es wäre, auch was den Gremien- und Verwaltungsaufwand angeht, die „schlankeste“ Lösung, mit einer gemeinsamen, wenn auch lokal untergliederten Vermögensstruktur, Anstellungsträgerschaft, Haushaltsführung usw. Selbstverständlich würde diese Option andererseits um so mehr Eigenverantwortung vor Ort und „stadtregionale“ Vernetzungen erfordern.

In der folgenden Bildergalerie finden Sie historische Karten und auch die aktuelle Aufteilung der katholischen Kirche in zwölf Gesamtkirchengemeinden. Eine detailliertere Karten der aktuellen Situation finden Sie hier.

Bildergalerie mit historischen und aktuellen Karten

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