Ein schlichtes Kreuz in der Kirche St. Peter in Bad Cannstatt

Zukunft sichern - Kirche gestalten

Kirche im Wandel

Die katholische Kirche in Stuttgart ist im Wandel. Unter dem Leitwort „Kirche gestalten. Zukunft sichern“ haben wir uns aufgemacht – mit einem klaren Ziel vor Augen: Auch morgen wollen wir Kirche in der Stadt und für die Stadt sein. Auch morgen wollen wir für die Menschen in Stuttgart da sein. 

Dieser Prozess ist getragen von Zuversicht. Denn Kirche lebt nicht von Gebäuden oder Gewohnheiten, sondern von Menschen, von Glauben und von Gemeinschaft. 

Als Stuttgarter Kirche stehen wir vor großen Herausforderungen, die wir nicht ausblenden können: Prognosen gehen davon aus, dass wir in Stuttgart in fünf Jahren etwa 16 Prozent weniger Mitglieder haben werden. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen sind sehr viel schwieriger geworden: Es wird erwartet, dass die Kirchensteuereinnahmen in den nächsten fünf Jahren real um etwa 48 Prozent sinken. Auch beim pastoralen Personal ist die Demografie eindeutig und der Handlungsdruck groß: Die Zahl der pastoralen Mitarbeitenden wird sich bis 2040 voraussichtlich halbieren.

Diese Entwicklungen machen es notwendig gegenzusteuern. In den folgenden Videos bekommen Sie alle wichtigen Informationen. Im ersten erklärt Stadtdekan Christian Hermes den Konsolidierungsprozess im Gesamten. Im zweiten Video erläutern der Stadtdekan und Susanne Golla als Leiterin der Abteilung Kindertagesstätten die anstehende Konsolidierung im Kita-Bereich. Und hier finden Sie die Konzeption zur Umsetzung der Grundlagenbeschlüsse zur strategischen Konsolidierung, dier der Stadtdekanatsrat am 15. Juli 2026 beschlossen hat. 

Ein ehrlicher Blick nach vorn auf notwendige Veränderungen

Warum müssen wir uns konsolidieren?

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Veränderungen im Kita-Bereich

Was sind die nächsten Schritte?

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Im Konsolidierungsprozess geht darum, Kräfte zu bündeln, Prioritäten zu setzen, sich zu konzentrieren, effizienter zu werden, aber auch Angebote zu reduzieren. Die Konsolidierung ist kein Rückzug, sondern eine bewusste Neuausrichtung, die wir verantwortungsvoll gestalten. Die katholische Kirche soll auch künftig Begegnung möglich machen, den Glauben feiern, Orientierung geben, Spiritualität leben, Hoffnung ausstrahlen und ein verlässlicher Partner für die Menschen in der Stadt sein. Auch wenn wir Angebote reduzieren und Ressourcen bündeln, wollen wir als Kirche gesellschaftlich relevant zu bleiben und unseren Beitrag zu einem guten Miteinander in Stuttgart zu leisten. 

Es ist uns wichtig, offen und transparent über die nächsten Schritte zu informieren. Deshalb finden Sie auf dieser Seite alle wesentlichen Informationen, die wir regelmäßig aktualisieren. Im Folgenden finden Sie FAQs zu den Beschlüssen, die der Stadtdekanatsrat am 15. Juli und 21. April 2026 gefasst hat. Sie finden in den folgenden Fragen und Antworten auch eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den Stuttgarter Kirchengemeinden sowie die Empfehlung der Steuerungsgruppe zur künftigen Struktur der Kirchengemeinde(n) in Stuttgart.  

FAQs zu Konsolidierung, aktuellen Beschlüssen und nächsten Schritten

Warum können wir nicht weitermachen wie bisher?

Die Zahlen sprechen für sich

Die Herausforderungen für die Kirche sind in den vergangenen Jahren gewachsen, eine Entspannung ist nicht in Sicht. Deshalb ist es wichtig, mit den weniger werdenden Mitteln und Ressourcen gut und verantwortungsvoll umzugehen. Noch können wir gestalten und gegensteuern, deshalb ist unser Leitwort “Kirche gestalten. Zukunft sichern". 

Warum weitermachen wie bisher keine Option sein kann, machen die Zahlen und Prognosen deutlich: 1990 waren es in Stuttgart noch rund 181.600 Katholikinnen, Ende 2025 lag die Zahl bei 110.000. Wir gehen davon aus, dass wir in Stuttgart in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich weitere 16 Prozent an Mitgliedern verlieren werden. Das wären dann noch rund 91.000 Mitglieder in Stuttgart. Die diözesane Vorausberechnung hat einen längeren Zeitraum im Blick und geht bis 2040 von 23 bis 32 Prozent weniger Katholikinnen und Katholiken aus. 

Deutlich sinken werden folglich auch die finanziellen Mittel: Die aktuelle Prognose geht in fünf Jahren von real 48 Prozent weniger an Kirchensteuermitteln für Stuttgart aus. Auch beim pastoralen Personal besteht akuter Handlungsbedarf: Bis 2040 wird sich die Zahl der pastoralen Mitarbeitenden voraussichtlich halbieren. In Stuttgart werden bereits in fünf Jahren 27 Prozent des aktuellen pastoralen Personals im Ruhestand sein.

Es gibt keine Anzeichen, dass wir nur eine vorübergehende Krise zu überbrücken hätten. Weder kann davon ausgegangen werden, dass der Mitgliederverlust sich absehbar einbremst oder gar (auch nicht durch Migration) umkehrt, noch ist eine Verbesserung der Zuschusssituation aus Mitteln der öffentlichen Hand, der Diözese oder anderer Kostenträger zu erwarten. Die katholische Kirche in Stuttgart steht vielmehr vor disruptiven Entwicklungen – ein „Weiter so“ ist ausgeschlossen.

Was hat der Stadtdekanatsrat in seiner Sitzung am 15. Juli 2026 zur Umsetzung der Konsolidierung beschlossen?

Der SDR hat in seiner Sitzung am 15. Juli für eine Konzeption zur Umsetzung der Grundlagenbeschlüsse votiert. Im folgenden finden Sie die zentralen Punkte des Beschlusses.

Wie sieht die körperschaftlich-strukturelle Reform aus?

1. Die Körperschaft Stadtdekanat Stuttgart als Gesamtkirchengemeinde soll als gemeinsame Institution zur Trägerschaft von Einrichtungen, Verwaltung und (bisher bei Gesamtkirchengemeinden beschäftigtem) kirchlichem Personal weiterentwickelt werden.
2. Für die Überleitung der bisherigen zwölf Gesamtkirchengemeinden in die neuen Strukturen soll ein möglichst rechtssicherer, aufwands- und risikoarmer Weg  gewählte werden.
3. Wenn die zwölf Gesamtkirchengemeinden im Zuge von „Seelsorge in neuen Strukturen“ aufgelöst werden, werden deren Mitarbeitende und das entsprechend geltendem Recht in seiner konkreten örtlichen oder sächlichen Widmung zu erhaltende Vermögen (z.B. zweckgebundene Rücklagen) auf das Stadtdekanat als Träger überführt.
4. Unaghängig von der künfigen Zahl der Kirchengemeinden betrachtet es der Stadtdekanatsrat als sinnvoll in Orientierung an den aktuellen Gesamtkirchengemeinden zukünftig lokale „Knotenpunkte“ einzurichten, an denen kirchliches Personal und Infrastruktur (Büros, Team-Strukturen) angesiedelt sind. Diese Knotenpunkte sind so zu bilden, dass angesichts der Verrentungswelle bei den kirchlichen und pastoralen Berufen (-50% Pastorale Mitarbeitende bis 2040, Verrentung von 27% Pastorale Mitarbeitende im Stadtdekanats Stuttgart in fünf Jahren) für die pastorale und kirchliche Arbeit optimale Teamgrößen gefunden werden.

Wie steht es um die finanzielle Steuerung und Haushaltsdisziplin?
1. Die Umstellung auf die Kirchliche Doppik ist zeitnah abzuschließen. Um die Steuerungsfähigkeit zu gewährleisten, werden quartalsweise dem Stadtdekanat, den Gesamtkirchengemeinden und Einrichtungen Haushaltsberichte zur Verfügung gestellt, die den Verantwortlichen eine sinnvolle Steuerung ermöglichen. 
2. Sofern eine Umstellung des Systems der Kirchensteuerzuweisung (reine Zuweisung nach Mitgliedern) zum erheblichen Nachteil des Stadtdekanats Stuttgart nicht vermieden werden kann, ist bei der Diözese darauf zu bestehen, dass für den Haushalt 2027/28 eine Übergangslösung (aktueller Vorschlag: 70% Mitglieder zu 30% Steuerkraft Land-/Stadtkreis der Zuweisung statt wie bisher 50% zu 50%) ermöglicht wird.
3. Es sind bei Unterdeckung von Haushaltsplänen oder der Gefahr von Ergebnisverschlechterungen im laufenden Haushalt durch die Verantwortlichen unmittelbar wirksame Gegenmaßnahmen zu treffen. Möglich sind auch  haushaltswirtschaftliche Sperren.
4. Die Gesamtkirchengemeinden werden verpflichtet, die Haushalte der Jahre 2027/28 sowie 2029/30 ausgeglichen zu planen, wobei von einer Verringerung der Kirchensteuerkraft um rund 48 Prozent innerhalb der nächsten fünf Jahre ausgegangen wird. Angesichts der Kirchensteuerentwicklung ist mit einer verminderten Zuweisung von jeweils -10 Prozent gegenüber 2026 zu planen. Unter bestimmten eng gefassten Bedingungen können Rücklagenentnahmen genehmigt werden, wenn Maßnahmen getroffen werden, die sicherstellen, dass der Haushalt 2030 ausgeglichen sein wird. Ziel ist eine "schuldenfreie" Überführung in die neue Rechtsstruktur.
5. Die Haushalte des Stadtdekanats und der Gesamtkirchengemeinden sind zu konsolidieren. Ziel ist es, dass alle Gesamtkirchengemeinden finanziell “gesund” in die neue Struktur gehen - unabhängig davon ob es künftig vier Kirchengemeinden oder eine geben wird. 
6. Die Finanzierung der Stellen kirchlicher Berufe in den Stellenplänen der Gesamtkirchengemeinden erfolgt ab 2027 durch diese selbst in deren Haushalten, damit ein klares Bild der Kostenverantwortung entsteht. Durch die Verschiebung erhöht sich die Pro-Kopf-Zuweisung an die Haushalte der Gesamtkirchengemeinden.
7. Kostenrisiken durch externe Bezuschussungen oder Finanzierungen werden identifiziert und reduziert.
8. Es werden Steuerungsinstrumente entwickelt und verbindlich implementiert, die eine ausgeglichene Haushaltsplanung und Finanzwirtschaft auch über das Jahr 2030 sicherstellen.
9. Zu den Doppelhaushalten 2027/28 sind alle über die Höchstgrenze hinausgehenden Pfarramtsgelder aufzulösen und zweckentsprechend zu verwenden. Ebenso sind alle Rücklagen und Sondervermögen, die nicht aus rechtlichen Gründen zu erhalten sind, aufzulösen.
10. Sämtliche Konten der Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden sind zusammenzuführen. Nur wo dies sachlich oder rechtlich geboten ist (besondere Zweckbindungen), werden Sondervermögen gebildet.
11. Die Fundraising-Kompetenzen und -Aktivitäten werden ausgebaut und ein digitales Fundraising-Tool (Twingle) verbunden mit Spenderkommunikation und Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen verbindlich eingeführt.
12. Der Einkauf von Gütern und Dienstleistungen wird zentralisiert und optimiert.
13. Im Verwaltungszentrum sowie in der Pfarrverwaltung werden Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Effizienzverbesserung, Rationalisierung und Digitalisierung (Rechnungsworkflow, Digitalisierungsstrategie der Diözese, Einsatz von KI) veranlasst, um die erforderlichen Einsparungen zu erreichen und zugleich den administrativen Kapazitätsverlust aufzufangen.
14. Infrastrukturdienste werden auf Ebene des Stadtdekanats durch Spezialisierungen sowie die Bildung von „Springer-Pools“ (Hausmeister, Reinigung) stabilisiert.
15. Die Verwaltung wird beauftragt, alle wesentlichen Verwaltungsprozesse zu erfassen und im Kontext des diözesanen Programms „Zentrales Prozessmanagement“ zu standardisieren, um den Verlust an Wissen ausscheidender Mitarbeitender durch Dokumentation zu kompensieren und die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu erleichtern.
16. Bedarf und Aufwand der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache werden hinsichtlich ihrer Deckung durch die diözesanen Zuschüsse für die Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache überprüft und an diese angepasst.

Wie sieht die Personalstrategie aus? 
1. Alle Stellen in Trägerschaft des Stadtdekanats und der Gesamtkirchengemeinden unterliegen einer strengen Prüfung vor einer (Wieder-)Besetzung. Besetzungen erfolgen nur, wenn sie mit der künftigen Raumschaftsstruktur und den reduzierten Finanzmitteln mittelfristig vereinbar sind. Stellen, deren Finanzierung durch Dritte befristet ist, dürfen nur, ungeachtet der Dauer der Finanzierungszusage, befristet im Rahmen des Arbeitsrechts besetzt werden.
2. Im Rahmen der neuen Struktur werden alle Anstellungsverhältnisse von den Gesamtkirchengemeinden auf das Stadtdekanat übertragen und eine gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) gebildet.
3. Das Gewinnen und Halten von Fachkräften entsprechend dem strategischen Bedarf, die Qualifizierung und Entwicklung von Mitarbeitenden und der Erhalt von Qualität, Erfahrung und Wissen in der Institution ist prioritäres Ziel der Personalstrategie.
4. Mitarbeitende der Gesamtkirchengemeinden werden bereits jetzt in eine Anstellungsträgerschaft des Stadtdekanats überführt oder an dieses abgeordnet, wenn Beschäftigungsumfänge bzw. Aufgaben bei Gesamtkirchengemeinden nicht mehr in dem Umfang gegeben sind, in dem die Mitarbeitenden beschäftigt sind oder beschäftigt sein wollen, oder wenn sie Aufgaben bei mehreren Anstellungsträgern (z.B. Stadtdekanat und eine Gesamtkirchengemeinde) erfüllen.
5. Es werden differenziert nach Bereichen (Kirchenpflege, Pfarrverwaltung, Kirchenmusik, Facility Management und Hauswirtschaft, Kindertagesstätten, Soziales) und Dringlichkeit Personalstrategien entwickelt und dem Stadtdekanatsrat vorgestellt. Es sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Attraktivität als Arbeitgebermarke zu erhalten.

6. Um die Einhaltung arbeits- und steuerrechtlicher Pflichten und Regelungen zu gewährleisten, dürfen nebenberuflichen oder geringfügigen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten mit einer Vergütung unter Inanspruchnahme der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale ausschließlich durch das Stadtdekanat vereinbart und verwaltet werden.
7. Die Deputate und der Personalaufwand für angestelltes Personal im Bereich der klassischen Kirchenmusik werden überprüft und angepasst. 

 

Wie steht es um Immobilien und Infrastruktur?

1. Das Programm „Räume für eine Kirche der Zukunft“ wird konsequent umgesetzt. Der kirchensteuerfinanzierte Gemeinde-Immobilienbestand wird entsprechend den Standortentwicklungskonzepten um mindestens 30 Prozent, so dass eine auskömmliche Finanzierung zu erwarten ist. Dabei sind die Bedarfe und Finanzierungen der Räumlichkeiten für die Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache zu prüfen und zu berücksichtigen. Maßnahmen von kurzfristiger oder hoher ergebnisverbessernder Wirksamkeit haben absolute Priorität. 
2. Nur Gesamtkirchengemeinden, die das Programm „Räume für eine Kirche der Zukunft“ mit konkreten Maßnahmenbeschlüssen umsetzen, können Maßnahmen zur Bedarfsanerkennung beantragen und bei baulichen Maßnahmen berücksichtigt und unterstützt werden.
3. Das Stadtdekanat setzt sich dafür ein, dass Sakralräume Teil des Reduzierungsprogramms werden und Profanierungen großzügiger ermöglicht werden, insbesondere bei Gemeindezentren mit integrierten Sakralräumen.
4. Die Pfarrbüros werden in Orientierung an den derzeitigen Gesamtkirchengemeinden an Standorten gebündelt, dabei werden auch Pfarrarchive zusammengeführt und geordnet. 
5. Zur Lastensenkung werden Kooperationen mit anderen Trägern (Landeshauptstadt, Volkshochschule, Sozial- und Bildungsträger…) und der evangelischen Kirche und anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften zur gemeinsamen Gebäudenutzung verbindlich gesucht und geprüft. 
6. Das aktive Management zur Vermeidung von Leerstand (Wohnungen, Gewerbe) wird intensiviert.
7. Die Beschlüsse und Regelungen zur Einsparung von Energie und zum Umweltschutz werden konsequent umgesetzt.
8. Entsprechend der entwickelten Kriteriologie (Beschluss GA SDR 19.03.2026) wird der Wohnimmobilienbestand des Stadtdekanats und der (Gesamt-)Kirchengemeinden analysiert, bewertet und (ggf. befristet) gehalten, weiterentwickelt oder abgestoßen. 
9. Der Betriebsaufwand und Abmangel für das Haus der Katholischen Kirche sind durch renditeorientierte Vermietung des Café- und Veranstaltungsbereichs, eine effektive Reduzierung von Gebäude-und Betriebskosten sowie weitere Maßnahmen erheblich zu reduzieren. Dazu ist bis zur Haushaltsplanung 2027/28 eine Konsolidierungsplanung vorzulegen.
10. Der Aufwand für die Dekanatsgeschäftsstelle im Haus der Katholischen Kirche wird überprüft.

 

Wie geht es mit den Kindertagesstätten und dem Sozialbereich weiter? 

1. Kitas sollen aus der Trägerschaft der Gesamtkirchengemeinden in die Trägerschaft des Stadtdekanats überführt werden, so das noch nicht geschehen ist. 
2. Die Kirchensteueraufwendungen für Kindertagesstätten sollen 8 Prozent der Kirchensteuerzuweisung nicht überschreiten. 
3. Ein Programm zur kontrollierten Reduktion des Kita-Engagements wird entwickelt Kriterien sind:
a)    Rechtliche und behördliche Vorgaben (Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards, Dauerhafte Betriebserlaubnis gesichert, Hygieneanforderungen);
b)    Zustand Gebäude (Optische Attraktivität des Gebäudes, Bausubstanz);
c)    Pädagogische Qualität (Qualität der pädagogischen Konzeption, Räumliche Voraussetzungen für Bildungskonzept, Größe und Attraktivität des Außengeländes, Pädagogische Qualität in der Umsetzung, KiFaZ Standort, Sprachförderprogramme, Möglichkeit der Inklusion);
d)    Wirtschaftliche Aspekte (Betriebskosten pro Platz, künftig zu erwartende Auslastung, Restbin-dung Investitionskostenzuschüsse);
e)    Organisatorische Aspekte (Ausbildungsbereitschaft, langfristig zu erwartende Personalsituation, Anbindung ÖPNV / Erreichbarkeit);
f)    Soziale und kommunale Aspekte (Bauliche Entwicklung im Stadtteil / Nachverdichtung / Neubaugebiet, Entwicklung der Kitalandschaft im Stadtteil / Konkurrenzsituation, Bedarfsgerechtes Angebot für Familien, Präsenz und Verteilung kirchlicher Kitas im Stadtgebiet);
g)    Pastorale und gemeindliche Aspekte (Bewertung im Rahmen des Projektes Raumschaften (Standortentwicklung), Standort befindet sich in Kirchennähe, Kirchengemeinde will Kita behalten).


4. Für den Eigenbetrieb Leben (mit Sozialstation, Hospiz und TrauerZentrum) ist zur Haushaltsplanung 2027/28 ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das eine Haushaltsbelastung nachhaltig ausschließt bzw. diesbezügliche Risiken identifiziert und durch Bildung von Rücklagen und Implementierung von Steuerungsinstrumenten minimiert.
5. Für die Ferienwaldheime ist zur Haushaltsplanung 2027/28 ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das unter Maßgabe des mehrjährigen Mittels des Kirchensteuereinsatzes als Limit den Weiterbetrieb bzw. die kontrollierte Aufgabe von Ferienwaldheimen plant.

 

Den kompletten Beschlusstext finden Sie hier als PDF

Was passiert im Bereich Kitas?

Veränderungen im Bereich der Kindertagesstätten

Die katholische Kirche unterhält in Stuttgart derzeit 56 Kindertagesstätten, in denen etwa 3000 Kinder betreut werden. 13 Kinder- und Familienzentren bauen zudem Brücken in den jeweiligen Stadtteil mit ihren besonderen Angeboten für Familien. Das ist ein wichtiger Bereiche des kirchlichen Lebens in Stuttgart und wird dies auch in Zukunft bleiben. Aber auch dieser Bereiche wird in den Blick genommen, da sich auch hier die Rahmenbedingungen stark verändert haben. 

Auf lange Sicht weniger Kitas in katholischer Trägerschaft 

Die Stadt Stuttgart hat die Förderung im Bereich Kindertagesstätten gekürzt, da auch der kommunale Haushalt starke Einbußen zu verkraften hat. Für die Kirche kommen die sinkenden Kirchensteuereinnahmen hinzu. Deshalb hat der Stadtdekanatsrat in seinen Sitzungen am 21. April und 15. Juli 2026 beschlossen, dass die Kirchensteueraufwendungen für Kindertagesstätten 8 Prozent der Kirchensteuerzuweisung nicht überschreiten sollen. Das heißt aber, dass die katholische Kirche auf lange Sicht die Zahl ihrer Kindertagesstätten reduzieren muss. Diese Reduzierung wird nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern ein längerer Prozess sein, der auch die Bedürfnisse der Familien und der Mitarbeitenden berücksichtigt. Ziel ist es, die Umsetzung so zu gestalten, dass sowohl Mitarbeitende als auch Eltern mitgehen können. In einem ersten Schritt werden bis Herbst 2026 alle Kitas nach folgenden vorgegebenen Kriterien überprüft. Wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, werden wir das Gespräch mit der Stadt Stuttgart suchen. 

  1. Zustand Gebäude (Optische Attraktivität des Gebäudes, Bausubstanz); 
  2. Pädagogische Qualität (Qualität der pädagogischen Konzeption, Räumliche Voraussetzungen für Bildungskonzept, Größe und Attraktivität des Außengeländes, Pädagogische Qualität in der Umsetzung, KiFaZ Standort, Sprachförderprogramme, Möglichkeit der Inklusion); 
  3. Wirtschaftliche Aspekte (Betriebskosten pro Platz, künftig zu erwartende Auslastung, Restbindung Investitionskostenzuschüsse); 
  4. Organisatorische Aspekte (Ausbildungsbereitschaft, langfristig zu erwartende Personalsituation, Anbindung ÖPNV / Erreichbarkeit); 
  5. Soziale und kommunale Aspekte (Bauliche Entwicklung im Stadtteil / Nachverdichtung / Neubaugebiet, Entwicklung der Kitalandschaft im Stadtteil / Konkurrenzsituation, Bedarfsgerechtes Angebot für Familien); 
  6. Pastorale und gemeindliche Aspekte (Bewertung im Rahmen des Projektes Raumschaften (Standortentwicklung), Standort befindet sich in Kirchennähe, Kirchengemeinde will Kita behalten).  
Wieviele Kirchengemeinden wird es in Stuttgart künftig geben?

Entscheidung treffen Diözesanrat und Bischof

Die Zahl der Kirchengemeinden wird sich auch in Stuttgart deutlich verringern: von aktuell 42 auf eine oder vier Kirchengemeinde(n). Diözesanrat und Bischof entscheiden im November und Dezember 2026 über die künftigen Zuschnitte der Kirchengemeinden. Vorgegeben wurde ein Rahmen von 50 bis 80 Kirchengemeinden in der gesamten Diözese. 

Die Kirchengemeinden und das Stadtdekanat sind an dem Prozess beteiligt. So waren die Kirchengemeinden aufgefordert, bis Ende April 2026 einen Vorschlag abzugeben und an das Stadtdekanat zu übermitteln. Die Vorschläge werden auf Ebene des Stadtdekanats gesammelt und ausgewertet. Eine im Stadtdekanat eingesetzte Steuerungsgruppe hat auf Grundlage der Rückmeldungen aus den Kirchengemeinden Anfang Mai ein Votum an die Diözese übermittelt: Die Steuerungsgruppe empfiehlt eine Kirchengemeinde für ganz Stuttgart. Zuvor waren die Rückmeldungen aus den Stuttgarter Kirchengemeinderäten in der Sitzung des Stadtdekanatsrats am 21. April vorgestellt und intensiv diskutiert worden. Die Entscheidung über die künftigen Zuschnitte liegt jedoch nicht auf Ebene des Stadtdekanats, sondern bei Bischof Klaus Krämer. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass alle Kirchengemeinderäte in der Diözese auf der Grundlage der in den nächsten Wochen seitens der Diözese vorgeschlagenen Umschreibung ein Votum bis 20. September 2026 abgeben. Die Voten der 1020 Kirchengemeinderäte werden auf diözesaner Ebene anschließend gesichtet, um dann durch den diözesanen Steuerungskreis, die Sitzung des Bischöflichen Ordinariates, den Priesterrat und abschließend im November durch den Diözesanrat beraten zu werden.

Mehr Informationen zum Votum der Steuerungsgruppe

Im nachfolgenden Beitrag finden Sie detaillierte Informationen zu den Rückmeldungen der Stuttgarter Kirchengemeinden und dem Votum der Steuerungsgruppe. 

Wie viele Kirchengemeinden hat die Steuerungsgruppe Stuttgart empfohlen und warum?

Die Stuttgarter Steuerungsgruppe empfiehlt eine Kirchengemeinde für ganz Stuttgart. Das Votum wurde Anfang Mai an die Diözesanleitung übermittelt so wie es der diözesane Prozess vorsieht.  

Warum hat die Steuerungsgruppe für eine Kirchengemeinde für ganz Stuttgart votiert?

Die engagierten Rückmeldungen aus den Kirchengemeinde-​ und Pastoralräten ergaben ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen einer Kirchengemeinde und vier Kirchengemeinden. Die Vorschläge für eine Vierer-​Gliederung waren dabei so vielfältig und in ihren Wunsch-​Zuschnitten so unterschiedlich und inkongruent, dass es nicht möglich war, daraus eine mehrheitsfähige „Landkarte“ des Stadtdekanats in einer Vierer-​Gliederung zu umschreiben. Vielmehr entstanden Ergebnisse, bei denen zum Beispiel von Kirchengemeinde A die Kirchengemeinde B und C in einer Raumschaft vorgeschlagen wurde, während Kirchengemeinde B eine einzige Raumschaft vorgeschlagen hat und Kirchengemeinde C eine wieder ganz andere Kombination. Deshalb war es für den Steuerungkreis nicht möglich, eine alternative Karte zusammenzustellen und einzubringen.

Im Steuerungskreis wurden die mitgesandten Begründungen für die jeweilige gewünschte Umschreibung dennoch ausführlich beraten und gewürdigt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit und Unvereinbarkeit der Wunsch-​Zuschnitte hat der Steuerungskreis am Ende einstimmig für die Vereinigung der Kirchengemeinden zu einer einzigen Kirchengemeinde in Deckungsgleichheit mit dem Stadtdekanat votiert. Das würde heißen: Die bisher 42 Kirchengemeinden auf eine einzige zu unieren und die zwölf Gesamtkirchengemeinden innerhalb der Körperschaft des Stadtdekanats aufzuheben. Die ausführliche Begründung für das Votum eine Kirchengemeinde, die auch an die Diözesanleitung gesandt worden ist, finden Sie hier ebenso das Schreiben von Stadtdekan Hermes an die Gremienmitglieder sowie die Pastoralteams der Stuttgarter Kirchengemeinden und Pastoralräte.  

Wie war das exakte Ergebnis der Rückmeldungen aus den 42 Stuttgarter Kirchengemeinden?

Zusammengenommen haben als erste oder zweite Priorität 27 Kirchengemeinden für eine einzige Raumschaft votiert, während 29 Kirchengemeinden als erste und zweite Priorität für eine Aufteilung in vier Raumschaften stimmten. Die Rückmeldung eines Kirchengemeinderats konnte in die Wertung nicht einbezogen werden, da in diesem Gremium gleich viele Mitglieder für eine wie für vier Kirchengemeinden votiert hatten und daher kein Beschluss zustande gekommen war. Beachtet man zusätzlich, dass in einigen Rückmeldungen keine zweite Option angegeben wurde, da die Kirchengemeinderäte - so deuten die Hinweise an - keine andere Möglichkeit als die erstgenannte für sinnvoll erachten, ergibt sich folgendes Bild: 37 für eine einzige Raumschaft, 39 für vier Raumschaften. In insgesamt 14 Rückmeldungen war die Union zu einer Raumschaft als keine Option angegeben. 

Wer ist Mitglied des Steuerungskreises? 

Mitglied des Steuerungskreises im Rahmen des Prozesses “Seelsorge in neuen Strukturen” sind Stadtdekan Christian Hermes als Vorsitzender sowie die Stellvertretenden Stadtdekane Jean Bonane Bakindika, Matthias Haas und Werner Laub, die Gewählten Vorsitzenden des Stadtdekanatsrat Kai Oßwald und die Stellvertretenden Gewählte Vorsitzenden des Stadtdekanatsrats Elisabeth Julino, der Geschäftsführer des Stadtdekanats Johannes Reich, die Dekanatsreferentin Angela Schmid sowie die Leiterin des Katholischen Verwaltungszentrums Regina Neuhöfer.

Wie werden die Kirchengemeinden weiter eingebunden?

Die Entscheidung, wie viele Kirchengemeinden es in Stuttgart und in der Diözese künftig geben wird, liegt nicht bei der Stuttgarter Steuerungsgruppe, sondern bei Diözesanrat und Bischof. Den Mitgliedern der Steuerungsgruppe wie auch dem Bischof Klaus Krämer ist es wichtig, alle Kirchengemeinderäte in Stuttgart mitzunehmen und in den weiteren Prozess gut einzubinden, auch die 14 Stuttgarter Kirchengemeinden, die sich ausschließlich für drei oder vier Kirchengemeinden ausgesprochen haben und für die eine Kirchengemeinde keine Option gewesen ist. Deshalb werden diese Kirchengemeinderäte noch vor den Sommerferien zu einem gemeinsamen Beratungstermin eingeladen. Mit eingeladen sind immer auch die anderen Kirchengemeinden der jeweiligen Gesamtkirchengemeinde. Die Termine werden mit den leitenden Pfarrern abgestimmt. Vorgesehen sind Beratungen in den Gesamtkirchengemeinden Stuttgart-​Nordwest, Stuttgart-​Nordstern, Vaihingen, St. Hedwig und St. Ulrich, Stuttgarter Madonna sowie St. Urban. Bei allen sechs Terminen werden Mitglieder der Steuerungsgruppe mit den Kirchengemeinderräten ins Gespräch gehen.  

Sind die Kirchengemeinden zu einem weiteren Beschluss aufgefordert?

Das sind sie. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass alle Kirchengemeinderäte in der Diözese auf der Grundlage der in den nächsten Wochen seitens der Diözese vorgeschlagenen Umschreibung ein Votum bis 20. September 2026 abgeben. Die Voten der 1020 Kirchengemeinderäte werden auf diözesaner Ebene anschließend gesichtet, um dann durch den diözesanen Steuerungskreis, die Sitzung des Bischöflichen Ordinariates, den Priesterrat und abschließend im November durch den Diözesanrat beraten zu werden.

Neue Strukturen: Wie viel kirchliches Leben bleibt vor Ort?

Kirchliches Leben vor Ort soll bleiben

Eine wichtige Botschaft inmitten all der Veränderungen lautet: Wo Menschen sich vor Ort engagieren, wird kirchliches Leben bleiben. Kirche soll auch in Zukunft an vielen Orten wirken und nah bei den Menschen sein - auch wenn sich die Strukturen und der rechtliche Rahmen ändern. Wie die kirchlichen Orte unterhalb der rechtlichen Ebene Kirchengemeinde(n) künftig ausgestaltet werden, ist eine der zentralen Fragen, für die in den nächsten Wochen gute Lösungen gefunden werden müssen. 

Wenn die neuen Strukturen und damit der rechtliche Rahmen stehen, dann wird es um die wichtige Frage gehen, wie die die neuen Kirchengemeinden ausgestaltet werden und zwar so, dass Ehren- und Hauptamt weiterhin gut zusammenwirken können und kirchliches Leben vor Ort bleiben und wirken. Das wird das große Thema im Jahr 2027 sein.  

Weniger Kirchensteuermittel: was heißt das für die Kirchengemeinden?

Fast 50 Prozent weniger Mittel in fünf Jahren 

Die Zahlen sprechen für sich. Prognosen und Berechnungen gehen davon aus, dass der Katholischen Kirche in Stuttgart in fünf Jahren real voraussichtlich etwa 48 Prozent weniger Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen werden. 

Wie müssen sich die Kirchengemeinden darauf einstellen?

Die Haushalte des Stadtdekanats und der Gesamtkirchengemeinden sind in den Jahren 2026 bis2029 möglichst ausgeglichen zu halten und müssen 2030 und danach ausgeglichen sein: Auf dem "Bremsweg" der Doppelhaushalte 2027/28 und 2029/30 können begrenzt auch für laufende Aufwendungen Entnahmen aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses oder Sonderergebnisses in engstem Umfang beansprucht werden, sofern ein Haushaltsausgleich 2030 sichergestellt wird. 

"Schuldenfrei" in die Union: Schulden und Verbindlichkeiten (z.B. auch Verpflichtung zu Mitfinanzierung durch Spenden bei Bauprojekten) müssen getilgt und Konsolidierungsaufgaben erledigt werden, damit die Vereinigung politisch und wirtschaftlich gelingen kann. 

Was heißt das für die Mitarbeitenden?

Kirche als attraktiver Arbeitgeber 

Das Katholische Stadtdekanat Stuttgart ist ein attraktiver Arbeitgeber und soll dies auch in Zukunft bleiben. Deshalb ist das prioritäre Ziel: Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, Mitarbeitende zu qualifizieren und zu fördern sowie Qualität, Erfahrung und Wissen zu erhalten. Dennoch wird es Veränderungen geben. Anstellungsträgerschaften werden von den Gesamtkirchengemeinden auf das Stadtdekanat übertragen, so dass Stellen mit höheren Prozentanteilen ausgeschrieben werden können und mehr Flexibilität möglich ist. Veränderungen stehen auch bei den Pfarrbüros an, die innerhalb der bestehenden Gesamtkirchengemeinden zusammengelegt werden sollen. In einigen Gesamtkirchengemeinden ist diese Zusammenlegung bereits umgesetzt. Auch soll in der Verwaltung eine stärkere Entbürokratisierung, Standardisierung und Digitalisierung den  Verwaltungsaufwand senken, auch das wird zu Veränderungen im Arbeitsalltag führen. 

Es wird also die Kunst sein, diese beiden Entwicklungen auf gute Weise auszubalancieren, so dass niemand um seinen Job fürchten muss, weil der Personalabbau gleichsam auf natürlichem, demographischem Weg erfolgt. 

Ziel ist es, die Mitarbeiter mitzunehmen und gut zu informieren. Auch die Mitarbeitervertretungen werden beteiligt.

Weniger Immoblien: welche Veränderungen stehen an?

Weniger Immobilien, mehr Kooperationen

Die verbleibenden Mittel sollen vor allem den Menschen zugutekommen - nicht den Gebäuden. Deshalb setzen sowohl die Diözese als auch das Stadtdekanat darauf, Ressourcen stärker in lebendige Gemeinschaft und pastorales Wirken zu investieren als in den Erhalt von Immobilien. Der diözesane Entwicklungsprozess “Räume für eine Kirche der Zukunft” gibt bereits klare Ziele vor: Die Kirchengemeinden müssen die kirchensteuerfinanzierten und nichtsakralen Gebäude dauerhaft um mindestens 30 Prozent reduzieren, um die verbleibenden bis 2040 klimaneutral umbauen und erhalten zu können. Zudem sind die Kirchengemeinden aufgefordert, Kooperationen zu suchen, beispielsweise mit der evangelischen Kirche oder der Stadt Stuttgart. Eine gemeinsame Nutzung von Räumen eröffnet neue Möglichkeiten und kann für die Kirche und den jeweiligen Stadtteil Chancen eröffnen. 

Der Stuttgarter Stadtdekanatsrat hat in seiner Sitzung am 21. April 2026 bekräftigt, dass das Programm "Räume für eine Kirche der Zukunft" ohne Verzug umzusetzen ist. In 2026 müssen in den Gesamtkirchengemeinden und im Stadtdekanat die entsprechenden Beschlüsse gefasst und diese bis 2030 umgesetzt werden. Der kirchensteuerwirksame gebäudebezogene Aufwand ist vorrangig zu senken, d.h. es sind solche Maßnahmen zu priorisieren, die diesem Zweck dienen (Gebäudekosten und gebäudebezogenes Personal), und es sind investive Weiterentwicklungen nachrangig möglich, wo Kirchen und prioritäre Standorte zu erhalten sind. Nur wo diese Maßnahmen beschlossen und veranlasst sind, können Baumaßnahmen im Sinne der Ortsatzung umgesetzt werden. 

Welche Einrichtungen und Dienste werden noch in den Blick genommen?

Auch andere Einrichtungen und Dienste werden in den Blick genommen

Die Veränderungen betreffen keineswegs nur die Kirchengemeinden und die Kitas. Auch Einrichtungen und Dienste mit erheblichem Kirchensteuerfinanzierungsanteil werden gesondert analysiert, um Konsolidierungsmaßnahmen entwickeln zu können. Insbesondere gilt dies für das Haus der Katholischen Kirche, die Dekanatsgeschäftsstelle und die Kirchenmusik. In den Blick genommen werden auch die Infrastrukturkosten der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. 

Welche konkreten Veränderungen damit verbunden sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Erst müssen die weiteren Schritte und Beschlüsse erfolgen. 

Wie greifen die unterschiedlichen Entwicklungsprozesse ineinander?

Verschiedene Prozesse laufen parallel

Da der Handlungsdruck groß ist, laufen derzeit viele Entwicklungsprozesse parallel. Die Diözese Rottenburg-​Stuttgart hat Ende 2025 den Prozess „Kirche der Zukunft“ auf den Weg gebracht, der 2030 mit neuen Strukturen abgeschlossen sein soll. Entstehen sollen in der gesamten Diözese 50 bis 80 neue Kirchengemeinden, die auf dem Weg der Union gegründet werden sollen. Über die künftigen Zuschnitte entscheiden Diözesanrat und Bischof im November und Dezember 2026. Neben den pastoralen Strukturen werden auch die Verwaltungsstrukturen der Diözese auf den Prüfstand gestellt. Ein geistlicher Visionsprozess begleitet und unterstützt die anstehenden Veränderungen. Auf den Homepages  "Kirche der Zukunft" sowie Seelsorge in neuen Stukturen informiert die Diözese über den Stand der Prozesse. Außerdem informiert ein Newsletter über den aktuellen Stand von “Kirche der Zukunft”, eine Anmeldung zum Newsletter ist jederzeit über folgenden  Link möglich. Eine Zusammenfassung der Entwicklungsprozesse finden Sie hier

Räume für eine Kirche der Zukunft

Parallel läuft bereits seit Herbst 2024 der diözesane Prozess “Räume für eine Kirche der Zukunft”, der eine deutliche Reduzierung des Immobilienbestandes zum Ziel hat, um den verbleibenden Gebäudebestand bis 2040 klimaneutral sanieren und dauerhaft unterhalten zu können. Die Kirchengemeinden sind gehalten hierfür den kirchensteuerfinanzierten Immobilienbestand um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Wichtig für die weitere Entwicklung ist, dass in Stuttgart auf Ebene der Gesamtkirchengemeinden Standortentwicklungskonzepte erarbeitet wurden und werden, die auch die pastoralen Bedarfe in den Blick nehmen. Alle Informationen zum diözesanen Prozess finden Sie auf der diözesanen Homepage.

Next Steps auf Ebene des Stadtdekanats 

Das Stadtdekanat Stuttgart hat in den Jahren 2024 uns 2025 mit dem Entwicklungsprozess Next Steps viele Impulse gesetzt und Entwicklungen auf den Weg gebracht. Neben der Verschlankung von Strukturen zielten die Next Steps auf die sozialräumliche Wirksamkeit von Kirche in Stuttgart ab, auf die Unterstützung von ansprechenden Gottesdiensten angesichts zurückgehender Zahlen von Hauptamtlichen und auf die Stärkung von nachgefragten Angeboten. Daraus hervorgegangen ist beispielsweise ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Sterbebegleitung. Außerdem haben die Stuttgarter Gremien ein Methodenpaket erhalten, um – angesichts des bevorstehenden Zusammenschlusses von Kirchengemeinden – Kirche vor Ort vielfältig und anders zu denken. 

Die Prozesse greifen ineinander und ergänzen sich wechselseitig. 

Was sind die nächsten Termine?

Wichtige Termine 

Stadtdekanatsrat berät am 17. Juli 

Der Stuttgarter Stadtdekanatsrat wird sich in seiner nächste Sitzung am Mittwoch, 15. Juli, mit den nächsten Schritten befassen. 

Beratungstermine in sechs Stuttgarter Gesamtkirchengemeinden

Darüber hinaus wird es noch vor den Sommerferien Beratungstermine vor Ort in den sechs Stuttgarter Gesamtkirchengemeinden Stuttgart-​Nordwest, Stuttgart-​Nordstern, Stuttgarter Madonna, Vaihingen, St. Hedwig und St. Ulrich sowie St. Urban geben. Mitglieder der Stuttgarter Steuerungsgruppe werden mit den Gremienmitgliedern vor Ort ins Gespräch gehen. Die Termine werden über die leitenden Pfarrer vor Ort kommuniziert.  

Diözesanrat fasst Ende November Beschlüsse

Die Beschlüsse zur künftigen Struktur und der Zahl der Kirchengemeinden fasst der Diözesanrat am 27/28. November im Kloster Untermarchtal. Die finale Entscheidung trifft Bischof Klaus Krämer. 

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