Maskenpflicht im Gottesdienst

Gemeindeleben trotz und mit Corona

Mit der unvermindert hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen bleiben auch im Advent die strengeren Hygienemaßnahmen bestehen. Bis auf Weiteres müssen Gottesdienstbesucherinnen und –besucher ihre Kontaktdaten hinterlassen, auf Gesang verzichten und während der gesamten Zeit in der Kirche einen Mundschutz tragen. Veranstaltungen und Konzerte sind auch im Dezember untersagt. Gottesdienste dürfen weiterhin gefeiert werden.

Da die Zahl der Corona-Neuinfektionen unvermindert hoch sind, gelten weiterhin bundesweit strengere Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln. Die Einschränkungen betreffen das öffentliche Leben und damit auch das Gemeindeleben in Stuttgart. Gottesdienste aber dürfen weiterhin gefeiert werden, zum Schutz der Gläubigen aber muss im Gottesdienst Maske getragen, Abstand gehalten und auf das Singen verzichtet werden. Zugelassen ist zudem nur eine begrenzte Zahl an Gottesdienstbesuchern auch im Advent und an Weihnachten, die abhängig ist von der Größe der jeweiligen Kirche. Veranstaltungen und Konzerte dürfen auch die katholischen Gemeinden in Stuttgart im Dezember nicht anbieten.

Auf das gemeinsame Singen wird wieder verzichtet

Um ein erneutes Aussetzen der Gottesdienste zu verhindern und den Schutz der Gläubigen zu gewährleisten, hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart einen Pandemieplan vorgelegt, der sich an das dreistufige Modell der Landesregierung anlehnt. Für Gottesdienstbesucherinnen und –besucher bedeutet dies unter anderem das verpflichtende Tragen eines Mundschutzes. Lediglich während der Kommunion darf die Maske kurz abgenommen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Zelebrant, Prediger, Lektoren, Kantoren, Sänger und sonstige sprechende oder singende Funktionen während der Feier selbst. Auf den Gemeindegesang wird verzichtet und die Gläubigen müssen wieder ihre Kontaktdaten hinterlassen. Viele Stuttgarter Gemeinden bitten deshalb wieder vorab um eine Anmeldung. Andernorts werden Anmeldeformulare am Eingang der Kirche ausgelegt, in die sich die Gläubigen eintragen müssen. Ob und wie die Erfassung der Kontaktdaten erfolgt, entscheidet die jeweilige Gemeindeleitung vor Ort. Eine Erfassung aber ist obligatorisch.

Auch bei Beerdigungen werden Besucher erfasst

Für Beerdigungen und Urnenbeisetzungen gelten ebenfalls besondere Bedingungen. Auch hier müssen alle Besucherinnen und Besucher erfasst werden und auf Gesang verzichten. Zudem ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Kirchliche Veranstaltungen und Konzerte können den gesamten Dezember über nicht stattfinden. 

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